Ich habe eine von der KV zugelassene Praxis und kann mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich bei Vorliegen einer sog. krankheitswertigen Störung Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die gesetzliche KV.
Dies klären wir in einer Sprechstunde und ggf. mehreren Vorgesprächen (den sog. probatorischen Sitzungen). Erst dann stellen wir einen Antrag. Sobald die Kasse die Psychotherapie genehmigt hat, kann die eigentliche Therapie beginnen.
Privatversicherte Die Gebühren für psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis sind an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP) orientiert.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Jedoch sind die Bedingungen hierfür (z.B. die Stundenkontingente) sehr unterschiedlich geregelt.
Bitte klären Sie zunächst selbst mit Ihrer Krankenversicherung die Bedingungen und Formalitäten.
Beihilfeberechtigte Die Kosten für eine Psychotherapie durch die Beihilfe werden von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) übernommen. Voraussetzung ist die Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch die Festsetzungsstelle. Die private Krankenversicherung schließt sich in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an.
Selbstzahler Die Kosten pro Sitzung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP). Je nach Einkommen sind jedoch auch Ermäßigungen möglich.